Holzbauförderung OOG
Förderung von Holzbau und nachwachsenden Rohstoffen für das Obere und Oberste Gericht.
Zielsetzung ist es, einerseits den Einsatz von ressourcenschonenden, nachwachsenden Materialien mit einem geringen CO2-Fußabdruck zu forcieren und andererseits eine Verringerung des Bodenverbrauchs durch gezielte Unterstützung von Baumaßnahmen im bereits verbauten Gebiet zu unterstützen.
Förderungsnehmer können Privatpersonen, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sein.
Gefördert werden Um-, Aus- und Zubauten von bestehenden Gebäuden. Die Förderung beträgt bis zu 200,- Euro pro m³ nachwachsenden Rohstoff und max. € 30.000,- pro Projekt. Die Berechnung erfolgt dabei in Abstimmung mit proHolz, der Landesforstdirektion und externen Experten mittels eines Berechnungsmodells.